Änderung der Wohnförderungsverordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat in der Verordnung zum Gesetz zur Förderung des Baus und der Erneuerung von Wohnungen die Definition des Begriffs des anrechenbaren Einkommens geändert.
Die Wohnförderungsverordnung verwendet bisher für die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens eine andere Definition als die jüngere Mietbeitragsverordnung. Dies kann zu einer ungewollten Besserstellung der Anspruchsberechtigten nach Wohnförderungsverordnung gegenüber denjenigen nach Mietbeitragsverordnung führen.
Die Praxis hat gezeigt, dass die Formulierung in der Mietbeitragsverordnung transparenter, zweckmässiger und sinnvoller ist. Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, die Definition für das anrechenbare Einkommen in der Wohnförderungsverordnung derjenigen der Mietbeitragsverordnung anzupassen, um die notwendige Gleichstellung zu erreichen.