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Änderung des Gesetzes über Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnhäusern

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Änderung des Gesetzes über Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnhäusern zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Änderung trägt sowohl den Interessen der Hauseigentümerschaft an einer Flexibilität bei der Nutzung ihrer Liegenschaften als auch denjenigen der Mieterinnen und Mieter an einer gewissen Kontinuität der Wohnnutzung Rechnung.

  • die Wohnnutzung muss vor der Umwandlung von Büro- zu Wohnräumlichkeiten der zuständigen Behörde gemeldet worden sein;
  • die Wohnnutzung muss mindestens zehn Jahre gedauert haben.

Weitere Auskünfte

Ernst Jost, lic. iur. Tel. 267 85 36 Amt für Miet- und Wohnungswesen