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Aktivitäten im Bereich des regionalen Lastenausgleiches

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung der Anzüge Dr. Willi Gerster SP sowie E. Ehret CVP -- Der regionale Lastenausgleich ist ein Politikbereich dem der Regierungsrat seit langer Zeit besondere Beachtung schenkt. Zusätzlich wird zur Zeit in einem gemeinsamen Projekt von Bund und Kantonen die Neuordnung des eidgenössischen Finanzausgleiches erarbeitet.

Bereits seit Jahren geht dem Kanton Basel-Stadt aufgrund der zunehmenden Entmischung der Funktionen Arbeiten und Wohnen Steuerkraft verloren. Gleichzeitig nehmen die Ausgaben für Zentrumsfunktionen wie Universität, kulturelle Förderung, öffentliche Sicherheit, soziale Wohlfahrt und Gesundheit laufend zu. Dieser Scherenbewegung muss möglichst bald Einhalt geboten werden.

Die Nettoausgaben für diese kostenintensiven Zentrumsleistungen von Basel-Stadt werden zu über 80 Prozent durch den Kanton selbst finanziert. Sie werden jedoch nur zu einem Drittel von Einwohnern des Kantons genutzt. Angesichts der angespannten Lage bei der baselstädtischen Staatsrechnung muss die externe Finanzierung der Zentrumsleistungen besser und gerechter abgestützt werden. Fliessen keine zusätzlichen Mittel von benachbarten Gemeinwesen an die Zentrumsleistungen, so muss geprüft werden, welche dieser Leistungen abgebaut werden können.

Seit Ende 1994 wird die Neuordnung des eidgenössischen Finanzausgleiches in einem gemeinsamen Projekt von Bund und Kantonen (vertreten durch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren) konzeptionell erarbeitet. Regierungsrat Ueli Vischer ist Mitglied des Leitungsgremiums des Gesamtprojektes. Die Neuordnung des eidgenössischen Finanzausgleiches sieht den interkantonalen Lastenausgleich als integriertes und unabdingbares Element des zukünftigen Finanzausgleiches vor. Die Projektgruppe hat eine Verankerung auf Ebene Bundesverfassung vorgeschlagen.

Anfangs 1996 geht ein Bericht über die Grundzüge der Neuordnung des Finanzausgleiches an den Bundesrat und die Kantone. Bis Herbst 1996 werden Detailvorschläge ausgearbeitet. Ende 1996 beginnt die eigentliche Vernehmlassung bei den Kantonen, politischen Parteien, Verbänden etc.

Weitere Auskünfte

René Neuner Tel. 267 66 95 Finanzverwaltung