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Allgemeine Erhöhung der Abzüge bei den Steuern nicht sinnvoll

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Dr. Bernhard Gelzer FDP -- Die Abzüge für Versicherungsprämien und die Abzüge für Beiträge an Berufsverbände und Zinsen von Sparkapitalien sollen nicht der Teuerung angepasst werden. Der Regierungsrat erachtet die Erhöhung anderer Abzüge als sinnvoller; solche sind in den vergangenen Jahren bereits erfolgt.

Der speziellen Situation der Familien mit Kindern und Jugendlichen wird bereits seit 1976 mit der Einführung des Doppeltarifs Rechnung getragen. Zusätzlich sind seither Abzüge für Verheiratete (6’000 Franken) und Alleinerziehende (3’500 Franken) eingeführt worden. Auch wurden Kinderabzug und Unterstützungsabzug von 2’000 auf 5’000 Franken erhöht und ein Abzug für Pflegebedürftige von 5’000 Franken fand Aufnahme im Gesetz.

Der Regierungsrat erachtet diese Abzüge für gerechter als eine allgemeine Erhöhung der Versicherungsprämien-Abzüge. Deshalb sollen die Abzüge für Versicherungsprämien weder generell noch für bestimmte Personengruppen angehoben werden.

Eine allgemeine Erhöhung der Versicherungsabzüge käme mehr oder weniger sämtlichen Steuerpflichtigen zugute, was einer linearen Senkung der Tarife gleich käme. Eine allgemeine Erhöhung der Versicherungsabzüge wäre pro 100 Franken mit einem Steuerausfall von rund 3 Millionen Franken verbunden. Eine Erhöhung ohne Kompensation hält der Regierungsrat in Anbetracht der derzeitigen Finanzlage des Kantons für nicht verantwortbar. Eine Kompensation der Steuerausfälle durch Erhöhung der Tarife hätte zur Folge, dass schliesslich alle Steuerpflichtigen wieder gleich viel Steuern zu bezahlen hätten.

Für einen Abzug der Kosten für die obligatorischen Teil der Kranken- und Unfallversicherung gelten dieselben Überlegungen wie für eine generelle Erhöhung der Versicherungsabzüge. Auch hier käme der Abzug nahezu sämtlichen Steuerpflichtigen zugute. Zusätzlich würde dieser Abzug durch die Prämienbeiträge des Kantons an die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung kompliziert. Im Umfang dieser Beiträge dürfte ein Abzug nicht gegeben sein. Eine Kompensation der mit der Abzugsmöglichkeit verbundenen Steuerausfälle durch eine allgemeine Tariferhöhung käme hätte damit zur Folge, dass gerade die einkommensschwachen Personen benachteiligt würden.

Weitere Auskünfte

Max Jann Tel. 267 96 30 Chef der Steuerverwaltung Finanzdepartement Ende der Medienmitteilungen vom 10.04.1996