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Anrechenbare Heimtaxen für Wohnheime für geistig behinderte Erwachsene neu festgelegt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat für insgesamt sieben Wohnheime die bei Ergänzungsleistungen anrechenbaren Heimtaxen für das Jahr 1996 neu festgelegt.

Eine Überprüfung der sieben Heime hat ergeben, dass die Voraussetzungen gegeben sind, für die Gewährung von Taxen, die über den in der Verordnung zum Ergänzungsleistungs- und Beihilfegesetz (VELG) vorgesehenen liegen. Aufgrund ihrer jeweiligen Betreuungsangebote wurden deshalb mit Wirkung ab 1. Januar 1996 die bei den Ergänzungsleistungen anrechenbaren Heimtaxen für die folgenden Heime neu festgelegt: - Wohnheime der Gesellschaft für Arbeit und Wohnen Fr. 86.- pro Tag - Wohnheim Birsbrugg Fr. 90.- pro Tag - Wohngruppen Riehenring und Davidsboden Fr. 90.- pro Tag - Leonhardsheim Fr. 90.- pro Tag - Wohnheim "Haus Spalen" Fr. 90.- pro Tag - Wohnheim WWB Basel Fr. 130.- pro Tag - Wohnheim Starenstrasse des Vereins JUFA Fr. 138.- pro Tag Sämtliche Taxfestsetzungen sind bis 31. Dezember 1996 befristet.

Weitere Auskünfte

Susanne Altermatt Tel. 267 85 04 Wissenschaftliche Mitarbeiterin Sozialpädagogischer Dienst