Arbeitsplätze für Körperbehinderte in der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Beatrice Inglin CVP -- Für den Regierungsrat ist die Anstellung körperlich behinderter Personen nicht nur eine sozialpolitische Aufgabe sondern auch ein wichtiges personalpolitisches Element seiner Beschäftigungspraxis.
Sowohl rollstuhlabhängige als auch andere körperlich Behinderte sollen in der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt überall dort, wo dies möglich ist, einen Arbeitsplatz besetzen können. Vorwiegend im administrativen Bereich verfügt die Verwaltung des Kantons Basel-Stadt über stationäre Arbeitsplätze, welche sich für den Einsatz einer körperlich behinderten respektive rollstuhlabhängigen Person eignen.
Die Anstellung körperlich behinderter Personen setzt zudem voraus, dass deren Arbeitsplatz behindertengerecht eingerichtet ist und das Gebäude für körperlich behinderte Personen zugänglich ist. In neuen oder neu umgebauten öffentlichen Gebäuden und Anlagen sind die Anforderungen an eine behindertengerechte Benützung in der Regel erfüllt. So verlangt das neue kantonale Hochbautengesetz, dass öffentliche Gebäude und Anlagen hindernisfrei und damit für körperlich Behinderte zugänglich sein müssen. Bei älteren Gebäuden sind meist Umbauarbeiten erforderlich, damit diese hindernisfrei werden.
Vor der Anstellung einer körperlich behinderten Person müssen Abklärungen über den Arbeitsweg, den Weg zum Arbeitsplatz, die Anpassung des Arbeitsplatzes sowie über hindernisfreie Sanitäreinrichtungen getroffen werden. Im Bedarfsfall sind individuelle, an den Einzelfall angepasste Lösungen zu finden. Die Besetzung einer vakanten Stelle mit einer körperlich behinderten Person erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Invalidenversicherung, einer Wiedereingliederungsstätte respektive mit einem Arbeitsmediziner und den zuständigen Personen des Hochbauamtes. Die Kosten für einen behindertengerechten Umbau trägt in der Regel die Invalidenversicherung.