Atommülltransporte: Risikostudie wäre nach wie vor erwünscht
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hält eine Risikostudie über Atommülltransporte nach wie vor für wünschenswert. Eine entsprechende Studie wurde bei den zuständigen eidgenössischen Behörden bereits 1994 angeregt. Das Eidgenössische Energie- Volkswirtschaftsdepartement hält eine solche Studie aber nicht für notwendig. Basel sieht deshalb zur Zeit keine Möglichkeit weiterer Vorstösse. In diesem Sinne beantwortet der Regierungsrat eine parlamentarische Anfrage.
In einer parlamentarischen Anfrage hat sich ein Mitglied des Grossen Rats mit der Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Atommülltransporte befasst; gefordert wird ein totales Verbot solcher Transporte, beziehungsweise umfassende Vorsorgemassnahmen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen.
In seiner ersten Antwort auf die beiden Vorstösse teilte der Regierungsrat im Jahre 1994 die Besorgnis des Anzugstellers. Der Kanton Basel-Stadt selbst kann Atommülltransporte nicht verbieten, da Vorschriften über Atommülltransporte in die Kompetenz des Bundes fallen. Die Kantone können von den Bundesbehörden nur verlangen, dass die notwendigen Sicherheitsmassnahmen realisiert werden. Eine abschliessende Beurteilung der tatsächlichen Risiken von Atommülltransporten ist nach Ansicht des Regierungsrats jedoch nur durch eine Risikostudie in Anlehnung an die eidgenössische Störfallverordnung zu erreichen.
Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft hatten beim Eidgenössischen Energie- und Volkswirtschaftsdepartement, EVED, bereits 1994 einen entsprechenden Vorstoss unternommen. In seiner Antwort schätzt das EVED die Gefährlichkeit von Atommülltransporten als nicht so gravierend ein, dass unmittelbarer Handlungsbedarf bestehe. Die von den beiden Basel angeregte Risikostudie ist nach Ansicht des EVED nicht erforderlich.
Der Regierungsrat beantragt, die beiden parlamentarischen Vorstösse als erledigt abzuschreiben.