Baselstädtischer Spitalvertrag für 1997 genehmigt
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Tarife in den baselstädtischen Spitälern bleiben im Jahr 1997 im ambulanten Bereich gleich wie 1996; im stationären Bereich werden sie auf der Grundlage des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) um durchschnittlich drei Prozent angehoben. Das hält der neue baselstädtische Spitalvertrag fest der am Dienstag vom Regierungsrat genehmigt worden ist. Mit diesen massvollen Erhöhungen der Tarife nehmen die Spitäler Rücksicht auf die Prämienentwicklung für die Krankenversicherten.
Der baselstädtische Spitalvertrag regelt die Leistungen, die die Krankenkassen den Basler Spitälern für die Behandlung der im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Personen zu bezahlen hat. Der Vertrag zwischen dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenkassen und den öffentlichen und privaten Spitälern des Kantons für das Jahr 1997 wurde unter Federführung des Sanitätsdepartements ausgehandelt. Die Tatsache, dass trotz härteren Rahmenbedingungen wiederum eine einvernehmliche Tarifgrundlage ausgehandelt werden konnte, zeugt vom guten Gesprächsklima zwischen den Verhandlungspartnern.
Massgebend für die Neugestaltung der stationären Tarife waren die Bestimmungen des KVG, wonach die Krankenkassen maximal fünfzig Prozent der anrechenbaren Beriebskosten (exklusive Kosten für Investitionen, Lehre und Forschung sowie allfällige Überkapazitäten) übernehmen müssen. Diese Berechnungen wurden für jedes der baselstädtischen Spitäler individuell erstellt. Der vom KVG zugelassene maximale Kostendeckungsgrad von fünfzig Prozent wird auch 1997 bei den meisten Spitälern nicht erreicht.
Nach dem neuen Vertrag bleiben die Tarife im ambulanten Bereich gleich wie 1996. Im stationären Bereich wurden die Tarife im Akutbereich um durchschnittlich drei Prozent angehoben; sie sind als Folge des unterschiedlichen Kostendeckungsgrades für jedes Spital verschieden. Die Tarife im Langzeit-Bereich bleiben für 1997 unverändert.