Bericht über die Verwendung der Kulturpauschale 1995 genehmigt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Bericht über die Verwendung der Kulturpauschale 1995 in Höhe von 300’000 Franken genehmigt. Insgesamt wurden 91 Projekte finanziell unterstützt.
Mit der sogenannten "Kulturpauschale" werden auf Gesuch hin vorwiegend kleinere kulturelle Projekte und Veranstaltungen in einem einfachen, unbürokratischen Verfahren wirkungsvoll unterstützt. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Abteilung Kultur des Erziehungsdepartements im Rahmen der vom Departementsvorsteher erlassenen Weisungen. Jedes Gesuch wird aufgrund seiner künstlerischen Qualität, des Budgets und des Grads der Eigenfinanzierung beurteilt. Oft werden zusätzlich Referenzen bei Expertinnen und Experten oder bei Fachkommissionen des Erziehungsdepartements eingeholt. Soweit sie auch in Liestal eingereicht wurden, werden die Gesuche gemeinsam mit der Abteilung Kulturelles der Erziehungs- und Kulturdirektion BL beurteilt.
Die Kulturpauschale ist neben dem Lotteriefonds der wichtigste Kredit, aus dem kulturelle Projekte wie beispielsweise Theater- oder Tanzaufführungen, Kataloge als Werkschau von bildenden Künstlerinnen und Künstlern oder Konzerte mit öffentlichen Geldern gefördert und ermöglicht werden können. In den letzten Jahren wurden vorwiegend kleinere kulturelle Projekte mit Beiträgen bis zu 5’000 Franken unterstützt. Grosse und kostenintensive Projekte werden dem Lotteriefonds oder den Fachkrediten (Theater- und Tanzkredit BS/BL, Film-, Video- und Fotokredit BS/BL, Literaturkredit, Musikkredit, Kunstkredit) zugewiesen.
1994 war die Kulturpauschale im Zuge der Sparmassnahmen um 100’000 Franken auf 300’000 Franken gekürzt worden. Für 1995 war mit demselben Betrag von 300’000 Franken wiederum eine restriktive Beurteilung der eingehenden Gesuche angezeigt. 1995 wurden darüber hinaus bedeutend mehr Gesuche an die Kulturpauschale gerichtet. Trotzdem konnten dank der guten Zusammenarbeit mit dem Lotteriefonds BS und der Abteilung Kulturelles der Erziehungs- und Kulturdirektion BL Härten vermieden werden.
In den Jahren 1994 und 1995 sind insgesamt 175 respektive 234 Gesuche um Beiträge aus der Kulturpauschale an das Erziehungsdepartement gerichtet worden. 1994 1995 eingegangene Gesuche 175 234 - bewilligt 81 91 - abgelehnt 94 143 Aufteilung nach Sparten 1994 1995 (Fr.) (Fr.) Ballett/Tanz 23’800.-- 17’400.-- Bildende Kunst 65’541.-- 83’008.-- Film/Video/Foto 39’450.-- 40’176.-- Literatur 9’350.-- 8’250.-- Musik E 58’900.-- 54’000.-- Musik U 57’982.-- 35’500.-- Theater 32’100.-- 30’817.-- Verschiedenes 13’300.-- 30’195.--