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Berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Vernehmlassung -- Das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz verlangt einen Vorsorgeschutz bei Tod und Invalidität arbeitsloser Personen. Der Regierungsrat befürwortet in einer Vernehmlassung den Verordnungsentwurf der diese Vorgabe umsetzt.

Der Entwurf einer Verordnung zu Art. 22a Absatz 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, mit dem ein Vorsorgeschutz bei Tod und Invalidität arbeitsloser Personen verlangt wird, schliesst eine Lücke im sozialen Schutz dieses Personenkreises.

Die Höhe der effektiv ausbezahlten Arbeitslosenentschädigungen wurde in den letzten Jahren reduziert. Der jetzt geplante Vorsorgeschutz reduziert die Entschädigung nochmals. Um diese abermalige Kürzung des Nettotagegeldes möglichst gering zu halten, befürwortet der Regierungsrat die Aufteilung der Prämie für die Vorsorge von einem Drittel zu Lasten der versicherten Person und von zwei Dritteln zu Lasten der Arbeitslosenversicherung. Für die Arbeitslosenversicherung entstünde dadurch keine unzumutbare Mehrbelastung.

Weitere Auskünfte

Hansjürg Dolder, lic. iur. Tel. 267 87 50 Leiter a.i. Kantonales Arbeitsamt