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Bestattungsgesetz soll geändert werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Änderung des Gesetzes betreffend die Bestattungen zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Neben der Schaffung neuer Bestattungsmöglichkeiten soll das Gesetz der heutigen Zeit angepasst werden.

  • Stärkung der Autonomie der Landgemeinden;
  • Neuregelung der unentgeltlichen Bestattung: Die Bestattung ist nur noch für jene Personen unentgeltlich, welche zum Zeitpunkt ihres Ablebens im Kantonsgebiet wohnhaft gewesen sind;
  • Ermöglichung neuer Bestattungsformen: Neu soll eine Urne auch ausserhalb eines Friedhofes bestattet werden und die Asche einer verstorbenen Person auf ein entsprechendes Gesuch hin an einem dafür geeigneten Ort verstreut werden dürfen;
  • Regelung des Umgangs mit Leichen und Aschenurnen nach Ablauf der Ruhezeit;
  • Regelung, wonach verwahrloste Familiengräber unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben und neu belegt werden können;
  • Erweiterung der Kompetenz zur Ausstellung ärztlicher Todesbescheinigungen: Die ärztliche Leichenschau soll grundsätzlich von einer Ärztin oder einem Arzt mit Praxisbewilligung in Basel-Stadt oder einem umliegenden Kanton sowie von Spitalärztinnen und -ärzten im Rahmen ihres Notfalldienstes vorgenommen werden können;
  • Aufnahme einer Bestimmung, wonach zu Lebzeiten für die zuständigen Stellen und die hinterbliebenen Angehörigen verbindliche Erklärungen über die Art und Weise des Bestattungsrituals abgegeben werden können;
  • Neuregelung der Funktionen des gerichtsärztlichen Dienstes im Bereich der amtlichen Todesfeststellung;
  • Schaffung eines "Umweltartikels": Zur Reduktion von vermeidbaren Schadstoffemissionen werden u.a. Vorschriften betreffend Material und Ausstattung der Särge sowie der Bekleidung der Leichen erlassen;
  • Einführung einer Konzession für Bestattungsunternehmen: Nur noch Personen mit anerkannter Ausbildung und abschliessender Berufsprüfung für Bestatter sollen eine Konzession für Bestattungsunternehmen beantragen können.

Weitere Auskünfte

Emanuel Trueb Tel. 267 67 38 Leiter Stadtgärtnerei und Friedhöfe Baudepartement Urs Höchle Rechtsdienst Sanitätsdepartement Tel. 267 95 11