Brandbekämpfung in den Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft; Vereinbarung mit Basel-Landschaft genehmigt.
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Vereinbarung zwischen der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung und dem Polizei- und Militärdepartement des Kantons Basel-Stadt betreffend Ersteinsatz der Berufsfeuerwehr Basel-Stadt für die Brandbekämpfung in den Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft genehmigt.
Nach dieser Vereinbarung werden Brände in den Tankanlagen oder in deren unmittelbarer Umgebung unverzüglich der Berufsfeuerwehr Basel-Stadt gemeldet. Diese rückt sofort mit den geeigneten Einsatzmitteln an den Ereignisort aus, leistet den Ersteinsatz und übernimmt auf dem Schadenplatz die Einsatzleitung. Reichen die Mittel der Berufsfeuerwehr zur Bewältigung des Ereignisses nicht aus, so kann diese nach eigenem Ermessen weitere Einsatzkräfte aus den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt aufbieten. Für die allgemeine Schulung - in die auch die von den Betrieben bezeichneten Sicherheitsverantwortlichen einzubeziehen sind - für die Spezialausbildung von Feuerwehrleuten in der Bekämpfung von Bränden in Tankanlagen, für die Erstellung von Einsatzkonzepten sowie für die Bereitstellung als solche entrichtet die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung eine jährliche Pauschale an die Berufsfeuerwehr Basel-Stadt.
Zur Behebung von Störfällen im Hafengebiet, bei welchen die Tankanlagen nicht in unmittelbarer Gefahr sind, ist die Ortsfeuerwehr zuständig. Diese leitet den Ersteinsatz und arbeitet mit den Sicherheitsbeauftragten und den Löschgruppen der einzelnen Betriebe zusammen.