Briefliche Stimmabgabe: Anpassung der Zahl der Wahllokale und deren Öffnungszeiten
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Peter Bachmann SP) -- Der Regierungsrat stellt fest dass er die im parlamentarischen Vorstoss enthaltenen Vorschläge zur Anpassung der Zahl der Wahllokale und deren Öffnungszeiten an die heutigen Gegebenheiten bereits weitgehend erfüllt hat.
In unserem Kanton machen immer mehr Stimmberechtigte von der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch. Demzufolge hat sich die Frequenz in den Abstimmungslokalen in den letzten Jahren erheblich verringert; im September 1992 überschritt der prozentuale Anteil der brieflich Stimmenden erstmals die 50-Prozent-Marke.
Der Regierungsrat hat aufgrund dieser veränderten Situation die Zahl der Wahllokale etappenweise von damals 27 auf heute 21 Wahllokale reduziert. Auch wurden die Öffnungszeiten an Samstagen mit Ausnahme des Wahllokals "Rathaus" um zwei Stunden reduziert.
Am 3. Januar 1995 hat der Regierungsrat die Verordnung zum neuen Wahlgesetz genehmigt. Dabei wurde die bisherige Bestimmung aufgehoben, dass im Kanton mindestens 15 öffentliche Wahllokale eingerichtet werden. Somit ist es nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft weitere Wahllokale geschlossen werden.
Wie der parlamentarische Vorstoss zu Recht feststellt, sind mit Schliessungen von Wahllokalen Einsparungen verbunden, welche sich pro Urnengang und Wahllokal auf rund 2000 Franken belaufen.