Bundesbeiträge zur Prämienverbilligung von Krankenkassenprämien
MedienmitteilungRegierungsrat
Eine hundertprozentige Ausschöpfung der Bundessubventionen erlaubt es dem Kanton Basel-Stadt die individuellen Prämienverbilligungen an Krankenkassenprämien per 1997 deutlich anzuheben.
Der Regierungsrat hat vom Resultat der Verhandlungen des Wirtschafts- und Sozialdepartementes mit dem Eidgenössischen Departement des Innern über die Anrechnung von Subventionen an die Krankenkassen bei der Ermittlung der Bundessubventionen für Prämienverbilligungen zustimmend Kenntnis genommen. Gemäss dieser Lösung anerkennt der Bund im Sinne einer Übergangsregelung für die Periode 1996 bis 1999 einen Teil der Subventionen an die Krankenkassen (Langzeitpatientlnnensubvention, Betriebsbeitrag ÖKK bzw. allfällige Risikobeiträge an private Kassen) als Prämienverbilligung.
Die erzielte Lösung ermöglicht dem Kanton Basel-Stadt zusammen mit den individuellen Prämienbeiträgen die beabsichtigte 100%-ige Ausschöpfung der Bundessubventionen und hat es dem Kanton auch erlaubt, die individuellen Prämienverbilligungen per 1997 deutlich anzuheben. Ausserdem ist vorgesehen, die Information der Haushalte über die individuelle Prämienverbilligung zu verbessern, was deren Inanspruchnahme erhöhen dürfte.
Insgesamt wirkt sich das Verhandlungsergebnis positiv auf das vom Regierungsrat bereits verabschiedete Budget 1997 aus. Per Saldo beträgt die Verbesserung rund 11.2 Millionen Franken.