Darlehen für Doppelkindergarten an der Elsässerstrasse 131
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen dem Grossen Rat die Bewilligung eines Kredites in Höhe von 260'000 Franken an die Wohnbaugenossenschaft Elsässerstrasse 131 zu beantragen. Das Darlehen soll zur Finanzierung eines Doppelkindergartens an der Elsässerstrasse 131 verwendet werden.
Die Wohnbaugenossenschaft Elsässerstrasse 131 erstellt an der Elsässerstrasse 131 grosszügige Familien- und Seniorenwohnungen zu günstigen Mietpreisen. Damit wird ein wichtiger Beitrag an eine positive Stadtentwicklung in diesem Quartier geleistet. Zum Bauprojekt gehören auch zwei Kindergärten, die der Staat als Baurechtgeber aufgrund seiner Bedürfnisabklärungen zur Auflage gemacht hatte.
Die geplanten Baukosten für die beiden Kindergärten belaufen sich auf 1,3 Millionen Franken. Davon sind 1,04 Millionen Franken durch den Baukredit einer Bank gedeckt, die restlichen 260’000 Franken müssen als eigene Mittel der Genossenschaft anderweitig beigebracht werden. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass diese Mittel im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes durch den Bund verbürgt und von einer Bank mit grundpfandähnlicher Sicherheit beigebracht werden können. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat jedoch eine solche Verbürgung abgelehnt.
Da die Genossenschaft nicht über weitere eigene Mittel verfügt, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat ein Darlehen in derselben Höhe von 260’000 Franken, um die Finanzierungslücke zu schliessen. Das Risiko soll durch die Errichtung eines Grundpfandtitels im Nachgang, lastend auf der Gesamtliegenschaft, abgesichert werden.