Darstellung von Umweltaspekten in Vorlagen an den Grossen Rat
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Peter Bachmann SP -- Der Regierungsrat hat eine neue verwaltungsinterne Weisung über die Darstellung von Umweltaspekten in den Vorlagen an den Grossen Rat verabschiedet.
Gemäss § 51 des Basler Umweltschutzgesetzes ist der Regierungsrat verpflichtet, in den Vorlagen an den Grossen Rat jeweils auch über die Bedeutung eines Vorhabens für die Umwelt zu berichten. Die bisher erlassenen Verordnungen zum Umweltschutzgesetz enthielten jedoch keine entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Deshalb bestand auch keine einheitliche Regelung, in welcher Form und Tiefe jeweils über allfällige Umweltauswirkungen zu berichten ist.
Die für die Ausarbeitung von Vorlagen verantwortlichen Verwaltungsstellen benötigen eine leicht verständliche Anleitung zur Erarbeitung der Ausführungen über Umweltauswirkungen. Deshalb hat der Regierungsrat nun eine verwaltungsinterne Weisung verabschiedet, welche die Darstellung der Umweltaspekte in Vorlagen an den Grossen Rat regelt.
Ab sofort ist die Weisung grundsätzlich bei allen Vorhaben beizuziehen, die zuhanden des Grossen Rates ausgearbeitet werden. Ausgenommen sind UVP-pflichtige Vorhaben, Budgets und Verwaltunsgberichte. Die verantwortlichen Stellen sind angehalten, sich frühzeitig über allfällige Umwelteinwirkungen Rechenschaft zu geben, damit rechtzeitig Projektoptimierungen vorgenommen werden können. Die Koordinationsstelle für Umweltschutz steht bei Fragen im Zusammenhang mit der Berichterstattung allen Amtsstellen zur Verfügung.