Das neue Krisenfondsgesetz ist in Kraft
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat das Gesetz betreffend den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit rückwirkend per 21. Januar 1996 in Kraft gesetzt und die dazugehörende Verordnung genehmigt.
Mit der Errichtung dieses Fonds wurde ein Instrument geschaffen, das die kantonalen Anstrengungen gegen die Arbeitslosigkeit, deren spezieller Schwerpunkt in der beruflichen Reintegration von Langzeitarbeitslosen liegt, zeit- und problemgerecht unterstützt, ohne die Staatsrechnung übermässig zu belasten.
Dem Modell des alten Krisenfonds folgend besteht die Möglichkeit, auf wirtschaftliche Veränderungen, die sich spürbar auf die Arbeitslosigkeit auswirken, flexibel zu reagieren. Dabei werden die Aufwendungen für Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit, deren Finanzierung über den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung nicht möglich ist, erst einmal der Staatskasse belastet, dann aber Ende Rechnungsjahr aus dem Fonds refinanziert. Die Kompetenz zur Freigabe der Mittel obliegt ausschliesslich dem Regierungsrat.
Damit dient der Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als Refinanzierungsinstrument zum Ausgleich der Ausgaben, die der Staat für Massnahmen zur Vermeidung und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und deren Folgen aufwendet.
Da die Referendumsfrist für das vom Grossen Rat am 6. Dezember 1995 verabschiedete Gesetz betreffend den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit am 20. Januar 1996 unbenutzt abgelaufen ist, werden sowohl das Gesetz als auch die dazugehörige Verordnung rückwirkend auf den 21. Januar 1996 in Kraft gesetzt.