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Deutsch-französisch-luxemburgisch-schweizerisches Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Medienmitteilung

Regierungsrat

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ersuchen die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Bundesrat das Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften in ihrem Namen zu unterzeichnen.

Im Dezember 1995 konnten die Verhandlungen zum Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen abgeschlossen und von den Delegationsleitern aus Deutschland, Frankreich, Luxemburg und der Schweiz paraphiert werden. Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben in der vom Bund geleiteten Verhandlungsdelegation mitgewirkt.

Die beiden Kantone ersuchen nun den Bund, das Übereinkommen zu unterzeichnen. Damit wird der Bundesrat die Verhandlungen formell abschliessen. In Kraft treten kann das Übereinkommen, wenn die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind, d.h. der Grosse Rat bzw. der Landrat den Vertrag genehmigt haben und er danach vom Bund ratifiziert worden ist.

Als Vertreter von Basel-Stadt wird der Vorsteher des Justizdepartements, Regierungsrat Hans Martin Tschudi, als Vertreter von Basel-Landschaft der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Regierungsrat Eduard Belser an der Unterzeichnung am 23. Januar in Karlsruhe teilnehmen.

Das Übereinkommen wird in der Schweiz für die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Aargau und Jura konkrete Erleichterungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Gemeindeebene bringen. Es wird die Grundlage und den Rahmen für künftige Zweckverbände zwischen Gemeinden dies- und jenseits der Landesgrenzen bilden. Damit können grenzüberschreitende Zusammenarbeitsverträge zwischen Gemeinden abgeschlossen werden. Auch der Kanton kann nach Massgabe dieses Übereinkommens Vereinbarungen mit unseren ausländischen Nachbargemeinden treffen.

Das Übereinkommen eröffnet neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Partnern am Oberrhein. Die beiden Basler Regierungen sind gewillt, dies zu nutzen.

Weitere Auskünfte

Dr. Lukas A. Huber Chef Rechtsabteilung Justizdepartement Tel. 267 80 54