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Einbau von Solaranlagen beim Bau öffentlicher Gebäude

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Dr. Rudolf Rechsteiner SP -- Der Regierungsrat befürwortet zwar den weitgehenden Einsatz von Alternativenergie hält aber den vorgeschlagenen Erlass einer generellen Vorschrift zur Erstellung von Solaranlagen bei öffentlichen Gebäuden für nicht praktikabel.

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass neben der Solarenergie je nach Bauvorhaben auch andere Möglichkeiten der alternativen Energiegewinnung und -nutzung in Betracht gezogen werden müssen. Zudem darf der Einfluss traditioneller Energieträger wie beispielsweise die Versorgung aus dem Fernwärmenetz nicht ausser acht gelassen werden. So wäre es wenig umweltgerecht, in Gebieten mit Fernwärmeversorgung in erheblichem Masse Solarenergie zu produzieren, und gleichzeitig die in den Sommermonaten anfallenden Überschüsse der Fernwärmeproduktion ungenutzt abzuführen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Sonnenkollektoren speziell in der Altstadt unter dem Gesichtspunkt der Denkmal- und Stadtbildpflege nicht ohne weiteres eingesetzt werden können.

Deshalb erachtet der Regierungsrat eine generelle Vorschrift zur Erstellung von Solaranlagen bei öffentlichen und subventionierten Gebäuden als nicht praktikabel. Es erscheint wesentlich sinnvoller, innerhalb der im Energiespargesetz festgehaltenen Richtlinien im Einzelfall zu prüfen, ob Alternativenergie eingesetzt werden kann, wobei nicht die wirtschaftlichen, sondern primär die technischen und ökologischen Aspekte im Vordergrund stehen sollten. Derartige Prüfungen sind bei öffentlichen und vom Kanton subventionierten Bauvorhaben schon heute zur Routine geworden.

Die Trägerschaften der bereits in Ausführung begriffenen Heimbauten Horburg/Marienhaus, St.Christophorus und St.Johann haben auf freiwilliger Basis entschieden, Solaranlagen zu realisieren und damit einen Beitrag an den Umweltschutz zu leisten. Beim an die Fernwärme angeschlossenen Alterszentrum Luzernerring, wo die solare Wassererwärmung eine Auflage des grossrätlichen Kreditbeschlusses ist, kommen zwei unabhängige Fachexpertisen zum Schluss, dass sich der Einbau einer solchen Anlage aus energiewirtschaftlicher Sicht nicht rechtfertigen lässt. Auch dies spricht gegen eine generelle Vorschrift.

Diverse andere öffentliche Bauten sind inzwischen ebenfalls mit Solaranlagen für die Gebrauchswasser-Erwärmung ausgerüstet worden. Bei weiteren, noch in Planung stehenden Projekten wird der Einbezug von Solarenergie jeweils geprüft.

Weitere Auskünfte

Albert Bavaud Tel. 267 93 93 Hochbau- und Planungsamt stv. Leiter Hauptabteilung Hochbau Karl Völlmin stv. Leiter Amt für Energie und technische Anlagen Tel. 267 93 85