Energie sparen im Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzüge Dr. R. Rechsteiner SP und Dr. Th. Bärlocher Prog. sowie Kleine Anfrage P. Bachmann SP) -- Der Regierungsrat führt seine bisherige Energiesparpolitik konsequent weiter. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien reichen dafür aus.
Das Schwergewicht in den bisherigen Bestrebungen des Regierungsrates im Bereich der Energiepolitik lag im konsequenten Vollzug des baselstädtischen Energiespargesetzes aus dem Jahre 1983. Als Stadtkanton mit einem zentralen Vollzug hat es Basel-Stadt vergleichsweise einfach gegenüber jenen Kantonen, die den Vollzug dezentral an die Gemeinden abtreten müssen. Der Lerneffekt ist in Basel in den vergangenen Jahren dank zahlreicher Anstrengungen aller Beteiligten erfreulich.
Der Regierungsrat hat als Verstärkung zum konsequent durchgeführten Vollzug der geltenden Bestimmungen und mit Blick auf die Zukunft mit dem "Energieleitbild für den Kanton Basel-Stadt" vom 9.2.1995 und den "Energiepolitischen Zielen und Massnahmen im Kanton Basel-Stadt" vom 6.7.1995 bereits ein weiteres, klares und messbares Energieprogramm in die Wege geleitet.
Der Grosse Rat hat im Hinblick auf das landesweite Energiesparprogramm "E 2000" im vergangenen September eine Kommission beauftragt, ein neues Energiespargesetz zu formulieren. Diese Kommission kann sich auf einen Vorschlag stützen, den die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Umweltverbänden sowie dem Gewerbeverband und der Basler Handelskammer im Laufe des Jahres 1995 erarbeitet hatte.
Damit ist den Anliegen der parlamentarischen Vorstösse bereits entsprochen worden.