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Entwurf zur Änderung des Hochbautengesetzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Stellungnahme zur Motion Roger Arber FDP -- Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat in seiner Stellungnahme zu einer Motion welche eine Änderung des Hochbautengesetzes verlangte einen Gegenvorschlag. Dieser beinhaltet eine Öffnung der Industriezone 7 für Gewerbebetriebe.

Die eingereichte Motion verlangte als Förderungsmassnahme für Jungunternehmen, ausgegliederte Firmen und Spin-off-Unternehmen eine möglichst rasche Öffnung der Industriezone 7 für alle Nutzungen inklusive Wohnen sowie eine erleichterte Umnutzung frei werdender Areale. Damit soll die Ansiedlung solcher Unternehmen erleichtert und bestehende Arbeitsplätze erhalten respektive neue geschaffen werden.

Der Regierungsrat hält die vorgeschlagene generelle Öffnung für problematisch, weil der im Hochbautengesetz verwendete Begriff des Gewerbes jede Erwerbstätigkeit umfasst. Somit könnten sich auch Dienstleistungsbetriebe oder Einkaufszentren in der Zone 7 niederlassen. Der von Betrieben dieser Art erzeugte Mehrverkehr könnte aber mit den vorhandenen Verkehrsanlagen (Strasse und Schiene) nicht überall bewältigt werden; ein Ausbau auf die Bedürfnisse der Arbeitsplatzzone wäre nur ausnahmsweise möglich. Dem Gewerbe im engeren Sinne wäre unter Umständen gar nicht geholfen, da die Bodenpreise auf das im Dienstleistungsgewerbe übliche Niveau steigen würden.

Aus den obgenannten Gründen hat der Regierungsrat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der eine Öffnung der Zone 7 für alle dafür geeigneten und tendenziell unproblematischen Nutzungsarten vorsieht. Die Zone 7 soll demnach für Gewerbe mit relevanten Emissionen oder Gefahrenpotential sowie für Lagerbauten und Abstellplätze sowie Dienstleistungen mit geringem Verkehrsaufkommen geöffnet werden. Für problematische und insbesondere verkehrsintensive Nutzungsarten wie z.B. Einkaufszentren soll am Prinzip der Öffnung von Fall zu Fall festgehalten werden. Die Zulassung von Dienstleistungsbetrieben kann im Einzelfall in Form spezieller Bauvorschriften beschlossen werden.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Christoph Stutz Tel. 267 91 80 Vorsteher Baudepartement Dr. Bernhard Staehelin Tel. 267 91 65 Stv. Leiter Rechtsabteilung Baudepartement