Erhöhte Luftverschmutzung durch Strassenschwellen nicht erwiesen
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Dr. Beat Schultheiss FDP -- Eine Erhöhung der Luftverschmutzung als Folge von Strassenschwellen zur Verkehrsberuhigung ist wissenschaftlich nicht erwiesen. Der Regierungsrat sieht deshalb von der Entfernung vorhandener Schwellen ab.
Werden in einem Quartier Tempo 30-Zonen eingeführt, so genügt es nicht, die reduzierte Höchstgeschwindigkeit lediglich mit einer Tafel zu signalisieren. Für eine solche Abweichung von der allgemeinen Innerorts-Höchstgeschwindigkeit (50 generell) sind gemäss den eidgenössischen Bestimmungen flankierende Massnahmen erforderlich. Entsprechend den örtlichen Verhältnissen gehören auch bauliche Massnahmen dazu.
Gemäss kantonalem Umweltschutzgesetz haben der Kanton und die Landgemeinden durch bauliche gestalterische und verkehrstechnische Massnahmen dazu beizutragen, dass Fahrverbote, Höchstgeschwindigkeiten und andere Verkehrsbeschränkungen auch wirklich eingehalten werden.
In verschiedenen Studien wurden die Auswirkungen verkehrsberuhigender Massnahmen auf die Schadstoffemissionen untersucht. Dabei sind die Resultate widersprüchlich. Während einzelne Studien eine Verringerung der Schadstoffemissionen feststellen, messen andere eine Erhöhung.