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Erleichterungen beim Einreichen der Steuererklärung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Umberto Stücklin DSP -- Betagte Behinderte und Fremdsprachige bekunden oft Schwierigkeiten beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung. Obwohl die Steuerverwaltung ihre bisherige Hilfeleistung in letzter Zeit aufgrund rechtlicher Erwägungen aber auch wegen Überbelastung eingeschränkt hat erhalten wirklich unbeholfene Steuerpflichtige nach wie vor Hilfe.

Der Regierungsrat erkennt die Problematik der Schwierigkeiten Betagter, Behinderter und Fremdsprachiger beim Ausfüllen der Steuererklärung. Trotzdem musste die Steuerverwaltung ihre bisherige Hilfeleistung in letzter Zeit aufgrund rechtlicher Erwägungen und wegen Überbelastung infolge erhöhtem Auskunfts- und Hilfeleistungsbedarf einschränken. Nach wie vor leistet aber die Steuerverwaltung wirklich unbeholfenen Steuerpflichtigen Hilfestellung. Die Problematik sprachlich unbeholfener Steuerpflichtiger hat sich zudem insofern entschärft, als die ausländischen Steuerpflichtigen ohne Niederlassungsbewilligung seit dem 1. Januar 1995 in der Regel der Quellensteuer unterliegen. Zudem stehen schon seit langem die Dienste der Pro Senectute, des Aussendienstes der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige GGG (alle gängigen Sprachen) oder spezielle Dienste einzelner Sprachgruppen (z.B. Türkdanis) zur Verfügung.

Der parlamentarische Vorstoss enthält den Vorschlag, dass die Steuerverwaltung eine Liste mit Treuhändern samt Preisangaben herausgeben und die Steuererklärung samt Wegleitung dazu in fremder Sprache abgeben soll.

In seiner Antwort verweist der Regierungsrat darauf, dass die Verwaltung Neutralität zu wahren hat. In diese Liste müssten sämtliche treuhänderisch tätigen Personen und Einrichtungen aufgenommen werden und sie müsste laufend aktualisiert werden. Preisangaben wären infolge der Anpassung an die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles, der Verbindlichkeit, des Werbecharakters und der Nichtvereinbarkeit mit den Standesregeln gewisser Berufsorganisationen sehr problematisch. Der Regierungsrat lehnt daher die Herausgabe einer solchen Liste ab.

Die Abgabe fremdsprachiger Steuererklärungen und Wegleitungen ist wegen der Vielzahl der zu berücksichtigenden Sprachen, den damit verbundenen hohen Druck- und Übersetzungskosten und dem zusätzlichen Personalaufwand nicht vertretbar.

Weitere Auskünfte

Max Jann Steuerverwalter Tel. 267 96 30