Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs und der Weiterbildung von Frauen
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Dr. Christoph Eymann LDP -- Der Regierungsrat nimmt die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs und der Weiterbildung von Frauen ernst. Er hat deshalb die betreffenden Amtsstellen beauftragt bezüglich Wiedereinstieg und Weiterbildung von Frauen gezielt die Rolle der Animation und Koordination zu übernehmen.
Der Kanton ist selbst nicht in der Lage, eine Vielzahl geeigneter Projekte für die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs und die Weiterbildung von Frauen zu schaffen, will aber verstärkt als Animator für die Weiterbildung von Frauen aktiv werden. Der Regierungsrat hat deshalb all jene Amtsstellen, die sich primär mit dem beruflichen Wiedereinstieg und der Weiterbildung von Frauen befassen, beauftragt, die Rolle der Animation und der Koordination weiterhin bewusst und gezielt wahrzunehmen. Es sind dies insbesondere das Gleichstellungsbüro Basel-Stadt, das Amt für Berufsberatung, die Basler Berufsinformation und das Personalamt.
Zu den bereits bestehenden breitgefächerten und umfangreichen Schulungsangeboten zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs und der Weiterbildung von Frauen sind weitere hinzugekommen. Dank der ordentlichen Bundes- und Kantonsbeiträge können die Kursgebühren so niedrig gehalten werden, dass sie für alle Kursteilnehmerinnen tragbar sein sollten. Arbeitslose Frauen oder Wiedereinsteigerinnen ins Berufsleben können weiter eine Kostenübernahme durch die Arbeitslosenversicherung beantragen. Hingegen besteht keine Möglichkeit einer Reallohnfinanzierung durch den Kanton, da dies die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel sprengen würde.