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Handelsschule des Kaufmännischen Vereins Basel: Neue Subventionsregelung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat beschlossen dem Kaufmännischen Verein Basel für die Jahre 1997 bis 1999 eine Subvention von 131 Millionen Franken pro Jahr zu gewähren und stellt dem Grossen Rat entsprechend Antrag.

Das neue Subventionsverhältnis erstreckt sich auf drei Jahre, innerhalb derer sich die Struktur des Kaufmännischen Vereins (KV) Basel ändern wird. Insbesondere ist vorgesehen, dass der Bereich "Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule" ausgegliedert und mit der Ingenieurschule beider Basel zu einer Fachhochschule beider Basel zusammengelegt wird.

Der neue Subventionsvertrag sichert der Handelsschule des KV in der Übergangszeit die nötige finanzielle Basis und gewährleistet auch, dass die Umwandlungsarbeiten mit einer ausreichenden Zeitreserve umsichtig abgewickelt werden können. Eine Umwandlung der HWV zur Fachhochschule während der Subventionsperiode führt zu einer entsprechenden Verminderung der Subvention.

Der neue Subventionsgrundbetrag liegt rund 1 Million unter dem Subventionsanspruch, der sich aus dem alten Vertrag ergeben hätte. Der neue Subventionsvertrag legt ferner fest, dass im Einklang mit den Subventionsweisungen des Regierungsrates die Teuerung nur noch zum Teil ausgeglichen wird und dass der Subventionsnehmer im Verlauf der Subventionsperiode, spätestens auf deren Ende, die berufliche Vorsorge ausserhalb der staatlichen Pensionskasse I neu zu regeln hat. Der Subventionsnehmer ist auch verpflichtet, im Verlauf der Subventionsperiode ein eigenes Lohnreglement auszuarbeiten.

Der KV erfüllt mit der Führung der Handelsschule eine Verpflichtung, die nach dem Bundesgesetz über die Berufsbildung im Verantwortungsbereich der Kantone liegt. Rund zwei Drittel der Aufwendungen, welche die Handelsschule des KV erbringt, entfallen auf den Lehrlingsunterricht, das restliche Drittel auf Weiterbildung und höhere Lehrgänge, darunter die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV. Seit Jahren besteht zwischen dem Kanton und dem Kaufmännischen Verein ein Subventionsvertrag, welcher die Beitragsgewährung regelt. Der geltende Subventionsvertrag erstreckt sich auf die Jahre 1992 bis 1996 und bedarf einer Fortsetzung ab 1997.

Weitere Auskünfte

Dr. Willi Schneider Tel. 267 84 07 Ressortleiter Schulen Erziehungsdepartement