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Initiative für einen Solidaritätsfonds "Umverteilung des Reichtums statt Erwerbslosigkeit"

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Initiative für einen Solidaritätsfonds "Umverteilung des Reichtums statt Erwerbslosigkeit" für rechtlich zulässig zu erklären.

Der Regierungsrat stellt fest, dass das von der Initiative gestellte Begehren höherstehendes Recht beachtet, sich nur mit einem Gegenstand befasst und nichts Unmögliches verlangt. Er beantragt deshalb dem Grossen Rat, die eingereichte Initiative für einen Solidaritätsfonds "Umverteilung des Reichtums statt Erwerbslosigkeit" für rechtlich zulässig zu erklären.

Wenn eine Volksinitiative zustandegekommen ist, prüft der Regierungsrat aufgrund des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum innert sechs Monaten, ob die Initiative rechtlich zulässig ist oder nicht. Anschliessend stellt er dem Grossen Rat, der darüber zu entscheiden hat, einen entsprechenden Antrag.

Die Initianten verlangen die Einrichtung eines Solidaritätsfonds. Die Mittel sollten für Massnahmen gegen die Erwerbslosigkeit verwendet werden; insbesondere für staatliche Beschäftigungs- und Weiterbildungsprogamme sowie für Frauenförderungsmassnahmen. Der Fonds soll durch Solidaritätsbeiträge auf Vermögen sowie auf die Kapitalien und Erträge juristischer Personen gespiesen werden.

Eine Initiative "Befristeter Steuerzuschlag für hohe Einkommen und Vermögen" mit ähnlichem Inhalt ist im Kanton Basel-Landschaft eingereicht worden.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs Wilhelm Kamber Tel. 267 80 60 Stv. Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement