Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt für rechtlich zulässig zu erklären.
Der Regierungsrat stellt fest, dass das von der Initiative gestellte Begehren höherstehendes Recht beachtet, sich nur mit einem Gegenstand befasst und nichts Unmögliches verlangt. Er beantragt deshalb dem Grossen Rat, die eingereichte Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt für rechtlich zulässig zu erklären.
Wenn eine Volksinitiative zustandegekommen ist, prüft der Regierungsrat aufgrund des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum innert sechs Monaten, ob die Initiative rechtlich zulässig ist oder nicht. Anschliessend stellt er dem Grossen Rat, der darüber zu entscheiden hat, einen entsprechenden Antrag.
Basler Steuerpflichtige bezahlen 100 % Kantonssteuern, Steuerpflichtige der Landgemeinden bezahlen 50 % Kantonssteuern, jedoch zusätzliche Gemeindesteuern. Die unformulierte Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt basiert auf der Annahme, dass in der Stadt Basel wohnhafte Steuerpflichtige unverhältnismässig mehr Steuern bezahlen müssen als Steuerpflichtige, welche in Riehen und Bettingen wohnen. Die Initiative verlangt deshalb, dass die Steuerdifferenz auf Einkommens- und Kapitalgewinnsteuern in der Gesamtsumme maximal 5 % betragen darf.