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Kantonale Wohnhilfe ist auf gutem Weg

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Philipp Cueni Prog. -- Der Ausbau der kantonalen Wohnhilfe stellt für den Regierungsrat eine Daueraufgabe dar. In den letzten Jahren wurde unter vermehrtem Einbezug privater Institutionen viel getan um die Wohnhilfe den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.

Bereits mit dem Inkrafttreten des neuen Mietbeitragsgesetzes wurden Möglichkeiten geschaffen, die Effizienz des für soziale Zwecke bestimmten staatlichen Liegenschafts-Portefeuilles zu erhöhen. Die beteiligten Amtsstellen werden zusätzlich durch ein verwaltungsinternes Reglement zu einer engen Kooperation angehalten. Damit kommt die Hilfe auf dem Wohnungsmarkt weit gezielter als früher jenen zugute, die auch tatsächlich auf diese Hilfe angewiesen sind.

Erfolgreich verliefen auch die Verhandlungen mit den Wohnbau-Genossenschaften, die zu einer Rahmenvereinbarung führten. Aufgrund dieser Vereinbarung konnten bereits mehrere Genossenschaftswohnungen an Familien abgegeben werden, welche in besonderem Masse auf preisgünstige Wohnungen angewiesen sind. Bei der Vermietung der zur Verfügung gestellten Genossenschaftswohnungen konnten regelmässig Familien berücksichtigt werden, die vom Fürsorgeamt vermittelt wurden.

Zusätzlich wird derzeit ein Projekt ausgearbeitet, welches die vermehrte Aufnahme von Familien ausländischer Staatsangehörigkeit durch die Vermieter zum Ziel hat. Das Projekt sieht den Einbezug der IG-Wohnen sowie der Ausländerberatungsstelle der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG) vor.

Zum Themenbereich "begleitetes Wohnen" hält der Regierungsrat fest, dass aufgrund privater Initiativen in den letzten Jahren mehrere Projekte realisiert werden konnten: Projekt "Birsbrugg", Stiftung Wohnhilfe, Haus für begleitetes Wohnen des Schweizerischen Roten Kreuzes. Deshalb drängt sich die Schaffung einer kantonalen Stelle für begleitetes Wohnen im Moment nicht auf. Der Regierungsrat beobachtet jedoch die weitere Entwicklung und behält sich bei Bedarf zusätzliche Massnahmen vor.

Was die Anmietung privater Wohnungen für die Weitervermietung an spezielle Wohnungssuchende angeht, so ist der Regierungsrat weiterhin sehr zurückhaltend.

Weitere Auskünfte

Hans Dora, lic. iur. Tel. 267 85 20 Vorsteher Amt für Miet- und Wohnungswesen Wirtschafts- und Sozialdepartement