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Kein Teuerungsausgleich für das aktive Basler Staatspersonal

Medienmitteilung

Regierungsrat

Aufgrund der geringen Teuerung im laufenden Jahr und der Bestimmungen des revidierten Lohngesetzes vom 18. Januar 1995 erhält das Basler Staatspersonal im kommenden Jahr keinen Teuerungsausgleich.

Die effektive Teuerungsrate betrug im Jahre 1996 gemäss den Angaben des Statistischen Amtes Basel-Stadt 0,972 Prozent. Der Regierungsrat hat deshalb die für die Anpassung der Lohnsätze per 1. Januar 1997 massgebende Teuerungsrate auf 1,0 Prozent festgelegt. Da jedoch gemäss revidiertem Lohngesetz die massgebende Teuerungsrate um einen Prozentpunkt zu reduzieren ist, hat der Regierungsrat beschlossen, den Teuerungsausgleich auf 0,0 Prozent festzulegen. Damit bleiben die Lohnansätze des Jahres 1997 unverändert, womit für die Basler Staatsangestellten der Teuerungsausgleich entfällt.

Damit steuert das Basler Staatspersonal rund 17 Millionen Franken an die Finanzierung des Lohngesetzes und die Entlastung des Staatshaushaltes bei.

Die laufenden Renten des pensionierten Staatspersonals werden im Unterschied zu den Lohnansätzen per 1997 um 1,0 Prozent erhöht.

Weitere Auskünfte

François Hänggi Tel. 267 99 43 Leiter Personalamt a.i.