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Keine Planungszone für das Dreispitzareal "Nordeck"

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzüge René Brigger SP und Dr. Willi Gerster SP -- Der Regierungsrat erachtet die geltende Verordnung über die Bauten auf dem Dreispitzareal für ausreichend um eine optimale Bewirtschaftung des Areals zu ermöglichen. Den Erlass einer Planungszone für das Nordeck hält er nach wie vor für nicht sinnvoll.

In zwei parlamentarischen Vorstössen werden Änderungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dreispitzareals zur Diskussion gestellt. Dieses Areal steht einerseits im Eigentum der Christoph Merian Stiftung und liegt andererseits nur rund zur Hälfte auf basel-städtischem Territorium. Da der Boden also fest vergeben und das Areal verbaut ist, ist der Handlungsspielraum in den nächsten Jahrzehnten sehr eng. Damit erübrigen sich auch viele in den Vorstössen enthaltene Vorschläge. Einzig auf der Nordecke des Dreispitzareals zwischen Münchensteiner-, Dornacher- und Reinacherstrasse - dem sogenannten Nordeck - sind Bauten überhaupt möglich.

Der Regierungsrat vertritt die Ansicht, dass die vom Grossen Rat im Jahre 1990 letztmals angepasste Verordnung über die Bauten auf dem Dreispitzareal grosszügig ist und genügend Spielraum für eine optimale Bewirtschaftung des Areals lassen. Es drängt sich weder eine Änderung des Zonenplanes auf noch sind irgendwelche Grossratsbeschlüsse notwendig.

Auch den Erlass einer Planungszone für das Dreispitzareal erachtet der Regierungsrat weiterhin für nicht sinnvoll; eine solche könnte auch lediglich für jenen Teil erlassen werden, welcher auf dem Kantonsgebiet liegt. Vielmehr soll die Form der Überbauung jeweils mit den Unterbauberechtigten besprochen werden. So ist auch das ursprünglich geplante Bauprojekt der Genossenschaft Migros völlig überarbeitet sowie einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden.

Aufgrund der Lage der Parzelle an Hauptverkehrsstrassen ist der Regierungsrat weiter der Ansicht, dass sich das Areal für Wohnungsbauten nicht eignet. Eine Nutzungsumwandlung zu Wohnzwecken würde auch eine Änderung des Baurechtsvertrages mit der Christoph Merian Stiftung erfordern und die Zustimmung der Unterbauberechtigten bedingen. Da in den letzten Jahren etliche Firmen zum Teil massiv investiert haben, müsste mit Entschädigungen gerechnet werden, welche die Wohnbauten unverhältnismässig verteuern würden. Auch die Auswirkungen auf den Verkehr sind genau geprüft und offengelegt worden.

Schliesslich lehnt der Regierungsrat eine generelle Begrenzung der Verkaufsflächen - analog der Regelung im Kanton Basel-Landschaft - ab, denn es soll vermieden werden, dass Investoren ins benachbarte Ausland ausweichen. Vielmehr sollen anhand der konkreten Projekte die jeweiligen Auswirkungen einzeln untersucht werden.

Weitere Auskünfte

Franz Decker Chef Dreispitzverwaltung Tel. 331 22 66