Kindergärten werden Riehener Gemeindesache
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Vereinbarung zur Übernahme der Kindergärten durch die Gemeinde Riehen unterzeichnet sowie eine Vorlage an den Grossen Rat für die Übertragung von vier Kindergartenliegenschaften auf die Einwohnergemeinde Riehen genehmigt.
Vereinbarung
Die Vereinbarung geht nun zur Unterschrift an den Gemeinderat Riehen. In nächster Zeit wird der Regierungsrat auch mit der Gemeinde Bettingen eine entsprechende Vereinbarung abschliessen.
Die Vereinbarung dient dem Vollzug der Schulgesetzänderung vom Mai 1995, wonach die Verantwortung für Betrieb und Organisation der Kindergärten vom Kanton an die Landgemeinden übergeht. Sie legt fest, dass die kantonalen Amtsstellen, die für die öffentlichen Kindergärten der Stadt Basel Leistungen erbringen, dies auch gegenüber den Kindergärten der Landgemeinden tun (zum Beispiel Schulpsychologischer und Logopädischer Dienst oder Pädagogische Dokumentationsstelle). Die definitiv oder provisorisch angestellten Kindergärtnerinnen, die derzeit auf dem Gebiet der Gemeinde Riehen tätig sind, werden in das Dienstverhältnis der Gemeinde Riehen übernommen, sofern sie dies wünschen. Die Gemeinde Riehen offeriert den Kindergärtnerinnen Anstellungsbedingungen, die jenen des Kantons vergleichbar sind und den Lohnbesitzstand wahren.
Im Begleitschreiben an den Riehener Gemeinderat bestätigt der Regierungsrat die Übertragung der Kindergärten als konstruktiven Schritt zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen Kanton und Landgemeinden; den Weg der Aufgabenübertragung halte er für richtig, während er Bestrebungen zur Änderung des Steuerschlüssels nach wie vor ablehnend gegenüberstehe.
Ratschlag
Weiter hat der Regierungsrat eine Vorlage an den Grossen Rat für die Übertragung von vier Kindergartenliegenschaften auf die Einwohnergemeinde Riehen genehmigt. Der Ratschlag sieht die unentgeltliche Überlassung der Gebäude bei gleichzeitiger Abgeltung der Grundstücke vor - dies zu einem Übernahmepreis von 2,825 Millionen Franken. Der Verzicht auf eine Entschädigung der Gebäudewerte rechtfertigt sich damit, dass die Gebäude für den Kanton nach dem Wegfall ihrer Aufgabe als Kindergärten kaum für eine anderweitige Nutzung in Frage kommen.
Auf Mietbasis übernimmt Riehen ferner ab dem 1. August 1996 all jene kantonseigenen Kindergärten, die sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Schulhausareale) für eine Eigentumsübertragung nicht eignen.