Kommission zur Beratung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die "Tripartite Kommission des Kantons Basel-Stadt zur Beratung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren" eingesetzt und die Kommissionsmitglieder gewählt.
Das im Juni 1995 revidierte Arbeitslosenversicherungs-Gesetz sieht unter anderem die Schaffung regionaler Arbeitsvermittlungszentren per 1. Januar 1996 vor. Dabei wird auch der Einsatz von sogenannten tripartiten Kommissionen durch die Kantone vorgeschrieben.
Weitere Auskünfte
Dr. Max Weidmann Tel. 267 87 50 Vorsteher des Kantonalen Arbeitsamtes