Leistungen der Krankenkassen an Tagespflegeheime für Betagte
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Krankenkassen vergüten für die pflegerischen Leistungen in den Tagespflegeheimen eine Tagespauschale von 16 Franken. Darauf haben sich der Kantonalverband der Krankenversicherer und die fünf baselstädtischen Tagespflegeheime geeinigt. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Vertragszusatz zum bereits bestehenden Pflegeheimvertrag genehmigt.
Der Vertragszusatz basiert auf einem Leistungsauftrag an die Tagespflegeheime. Die Vereinbarung sieht eine pauschale Vergütung der Krankenkassen von 16 Franken pro Tag vor. Bei einer Tagestaxe von 41 Franken verbleiben den Betagten somit 25 Franken pro Tag als Kostenanteil.
Die Tagespflegeheime gewährleisten tagsüber eine fachgerechte Pflege und Betreuung von Betagten, die aus körperlichen, psychischen oder sozialen Gründen nicht mehr selbständig zuhause leben können. Dank diesem Betreuungsangebot kann ein Heim- oder Spitaleintritt in vielen Fällen verhindert oder hinausgeschoben werden. Dadurch leisten die Tagespflegeheime einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie der stationären Einrichtungen.
Im Anschluss an die im Zuge des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erfolgten Vertragsabschlüsse im Pflegeheim- und Spitexbereich wurde geprüft, ob es sich bei den durch die Tagespflegeheime erbrachten Pflegeleistungen nicht auch um Pflichtleistungen handelt, die von den Krankenversicherern abzugelten sind. Zwischen dem Sanitätsdepartement, dem Verband der gemeinnützigen Alters- und Pflegeheime (VAP) sowie dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenkassen konnte für die fünf Tagespflegeheime (Egliseeholz, Alban-Breite, Merian-Iselin, Bürgerspital und Zum Wendelin) nun ein Zusatz zum bestehenden Pflegeheimvertrag vom 15. Dezember 1995 abgeschlossen werden. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Vertragszusatz genehmigt. Die erwähnten Tagespflegeheime wurden auf die Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt aufgenommen.