Lernbeurteilung an der Weiterbildungsschule geregelt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Lernbeurteilungsverordnung der Weiterbildungsschule (WBS) verabschiedet. Die Verordnung regelt die Beurteilung die Schülerinnen und Schüler an der Weiterbildungsschule.
Soll das Ziel erreicht werden, die Übertrittsquote ins Gymnasium von derzeit über 40% auf ein vernünftiges Mass - etwa zwischen einem Drittel und einem Viertel - zu senken, so muss sich die Weiterbildungsschule als attraktive Alternative darbieten. Sie muss also auch den Leistungstärkeren zukunftsträchtige Optionen bieten und soll sich nicht auf die Förderung schwacher Schülerinnen und Schüler beschränken. Sie muss eine Schule sein, die zwar Lernschwächen einfühlsam begegnet, aber auch auf die Leistungsansprüche der Berufswelt und der weiterführenden Bildung ausgerichtet ist. Dieser Grundgedanke durchdringt die Lernbeurteilungsverordnung der WBS, die sich durch folgende Merkmale kennzeichnet:
Die Schulleistungen werden durch Notenzeugnisse beurteilt, die eine vorgeschriebene Diskussionsgrundlage für Schüler- und Elterngespräche sind. Gegen Ende der 1. Klasse werden im Sinne einer Standortbestimmung Orientierungsarbeiten durchgeführt. Sie sind als ein Instrument der Qualitätskontrolle gedacht.
Neu schliessen alle Schülerinnen und Schüler der WBS ihre Schulpflicht mit einer Abschlussprüfung ab. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Abschlüsse mit höherem Schwierigkeitsgrad zu erwerben, nämlich einen mittleren und einen höheren Schulabschluss.
Die Einführung einer Abschlussprüfung mit Ausweis setzt einen starken bildungspolitischen Akzent. Die Botschaft lautet: Lernen ist wichtig, Lernerfolg bringt etwas. In Anbetracht der verbreiteten Klagen über die mangelnden Schulkenntnisse der Schulentlassenen hält der Regierungsrat diesen Schwerpunkt für erwünscht.
Die WBS ist neben der Orientierungsschule ein Kernstück der Schulreform. Sie umfasst das 8. und 9. Schuljahr, also die Abschlussstufe des Obligatoriums, und ist für Schülerinnen und Schüler gedacht, die der Berufswelt und weiterer Schulung über das Obligatorium hinaus zustreben. Parallel zur WBS wird das Gymnasium geführt.