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Motorfahrzeugsteuer: Änderung des Steuerrabattes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat beschlossen den derzeitigen Steuerrabatt von 15 Prozent für emissionsarme Motorfahrzeuge durch einen solchen von 5 Prozent für leichte Motorfahrzeuge die der EU-Richtlinie für Schadstoff-Grenzwerte entsprechen zu ersetzen.

Das Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer ermöglicht dem Regierungsrat die Gewährung eines Rabattes auf den ordentlichen Fahrzeugsteuern von maximal 20 Prozent für schadstoffarme Fahrzeuge. Der Regierungsrat hat 1992 für Elektrofahrzeuge einen Rabatt von 20 Prozent und für leichte Motorwagen, die den Abgasgrenzwerten der eidgenössischen Verordnung entsprechen, einen solchen von 15 Prozent festgelegt. Heute genügen über 80 Prozent des baselstädtischen Fahrzeugbestandes den vorgenannten Abgasnormen.

Ab 1. Januar 1997 werden in der Schweiz die Abgasgrenzwerte der Richtlinie Nr. 94/12 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.3.1994 verbindlich sein. Die in dieser Richtlinie vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte können wegen unterschiedlicher Testmethoden nicht direkt mit den bisherigen eidgenössischen Werten verglichen werden, doch wird davon ausgegangen, dass die EU-Werte um mindestens 20 Prozent tiefer angesetzt sind als die bestehenden eidgenössischen Werte. Diese Verschärfung ist in ihrem Ausmass nicht vergleichbar mit der Einführung der Dreiweg-Katalysatortechnik Mitte der Achtzigerjahre, welche zu Grenzwertherabsetzungen zwischen 70 Prozent und 90 Prozent führte. Damit kann der bisherige Rabatt 15 Prozent für neu in Verkehr gesetzte leichte Motorwagen, die der vorgenannten EU-Richtlinie entsprechen, auf 5 Prozent reduziert werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der baselstädtischen Verordnung genehmigt.

Weitere Auskünfte

Rainer Zimmermann, lic. iur. Tel. 267 79 99 Leiter Motorfahrzeugkontrolle