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Neues Archivgesetz für Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat einen Entwurf für ein neues Gesetz über das Archivwesen im Kanton Basel-Stadt.

Erstmals soll der Kanton Basel-Stadt ein Archivgesetz erhalten. Es wird für Kanton und Gemeinden regeln, wie Archive zu führen sind, unter welchen Bedingungen sie benützt werden können und den Datenschutz bei archivierten Unterlagen sichern. Der Regierungsrat hat den Entwurf verabschiedet, den das Wirtschafts- und Sozialdepartement - als vorgesetzte Behörde des Staatsarchivs - erarbeitet hat. Im Vernehmlassungsverfahren hatte auch die Datenschutzkommission dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Nun geht er an den Grossen Rat.

Mit dem Archivgesetz soll Basel-Stadt als einer der ersten Schweizer Kantone und vor dem Bund eine umfassende gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der öffentlichen Archive erhalten.

Bisher war die Ablieferungspflicht in einer Verordnung vorgeschrieben, die in den Grundzügen etwa hundert Jahre alt ist. Die Übergabe der Personendaten an die Archive ist bereits im kantonalen Datenschutzgesetz von 1992 geregelt.

Der aktuellen und künftigen Entwicklung im Informatikwesen trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass es nicht mehr von "Akten" redet, sondern von "Unterlagen": "Unterlagen sind Akten, Urkunden, Protokolle, Karteien, Pläne, Siegel, Bild- und Tondokumente, Drucksachen sowie die übrigen aufgezeichneten Informationen, unabhängig vom Informationsträger und einschliesslich der Hilfsmittel, die zu deren Verständnis und Benützung notwendig sind."

Die Rolle des Staatsarchivs als Dienstleistungsbetrieb für Behörden und Verwaltung wird hervorgehoben: Archive sind seit jeher spezialisiert im Umgang mit Information über lange Zeit, über mehrere Lebensphasen und über die Grenzen von Dienststellen hinweg.

In der Praxis wird der Gesetzesentwurf grösstenteils schon seit Jahren vorweggenommen, nicht zuletzt im Umgang mit Schutzfristen. Da das Staatsarchiv Basel-Stadt zu den drei oder vier am meisten frequentierten öffentlichen Archiven der Schweiz zählt, bot sich dazu reichlich Gelegenheit.

Weitere Auskünfte

Josef Zwicker, Dr. phil. Tel. 267 86 02 Staatsarchivar