Promotionsordnung für neue Basler Gymnasien
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Promotionsordnung für die neuen Basler-Gymnasien die im Jahre 1997 erstmals Schülerinnen und Schüler aufnehmen werden erlassen.
Das Basler Gymnasium wird weiterhin und ausgeprägt die Schule sein, die hohe Anforderungen an die kognitiven Fähigkeiten der Jugendlichen stellt. Es richtet sich darum an Schülerinnen und Schüler, die überdurchschnittlich leistungsfreudig und leistungsfähig sind. Für diese gilt es, sich nach der Orientierungsschule am Gymnasium rasch und klar zu bewähren. Der Auftrag zur Selektion soll wenn immer möglich in den oben Klassen gegenüber dem Bildungsauftrag in den Hintergrund treten.
Die neue Promotionsordnung lässt entsprechend in der 1. Gymnasialklasse nur 2 ungenügende Noten zu (in den folgenden Klassen wie bisher 3). Wer ohne die Empfehlung der Orientierungsschule gekommen ist, kann bereits nach einem halben Jahr removiert werden und muss dann in die Weiterbildungsschule wechseln. Dies ist auch im Interesse der Jugendlichen, denn dies ist der günstigste Zeitpunkt für einen Übertritt. Sonst gibt es das Instrument der Probebesetzung nicht mehr: Das Zeugnis zum Schuljahrsende muss bei allen genügend sein.
Um ein vertieftes, nicht ständig von Prüfungen und Zeugnissen gesteuertes Lernen zu ermöglichen, gibt es vom 2. Gymnasialjahr an Jahreszeugnisse. Diese werden ergänzt durch orientierende Lernberichte, welche im Laufe des Schuljahres abzufassen und zu besprechen sind. Diese ermöglichen eine differenzierte Rückmeldung an die am Lernprozess Beteiligten. Ihre Ausgestaltung gehört zum Autonomiebereich der einzelnen Schulen. Die übrigen Änderungen stützen sich auf das neue Maturitätsanerkennungs-Reglement: Es werden entsprechend auch halbe Noten gesetzt, wobei alle Noten unter 4 ungenügend sind. An die Stelle der bisherigen Doppelzählung gewisser Noten tritt die Bestimmung, dass ungenügende Noten doppelt durch gute Noten kompensiert werden müssen. Zusammengenommen bedeutet dies gegenüber jetzt eine Verschärfung.