Reduktion des Schiesslärms der Schiessanlage Allschwilerweiher
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Doris Moser Tschumi Prog.) -- Mit der bereits seit längerem realisierten massiven Einschränkung der Schiesszeiten soll die Zeit bis zu einem definitiven Entscheid über die allfällige Schliessung oder den unterirdischen Neubau der Schiessanlage Allschwilerweiher überbrückt werden.
Seit der Einreichung des parlamentarischen Vorstosses im Jahre 1991 sind die Schiesszeiten um insgesamt 60 Prozent reduziert worden. Geschossen werden kann lediglich noch an 38 Halbtagen pro Jahr.
Die ebenfalls vorgeschlagene Beschränkung der Schiessanlage auf Schiesspflichtige aus Basel und Binningen ist grundsätzlich Sache der Schützenvereine. Diese haben zu entscheiden, wie die Begrenzung auf 38 Schiesshalbtage eingehalten werden kann und ob hierfür allenfalls eine volle oder teilweise Aufhebung der Freizügigkeit erforderlich ist.
Als mögliche Lösung für die Schiessanlage Allschwilerweiher steht der Bau einer redimensionierten, unterirdischen Schiessanlage zur Diskussion. Daneben werden alternative Konzepte und Standorte geprüft.