Regierungsrat will 15 Millionen für kleinere Kulturprojekte
MedienmitteilungRegierungsrat
Eines der flexibelsten Mittel der staatlichen Kulturförderung die Kulturpauschale soll auch in Zukunft erhalten bleiben. In den Jahren 1997 bis 2001 will der Regierungsrat 300'000 Franken jährlich für die Unterstützung kleinerer Einzelprojekte zur Verfügung stellen insgesamt also 15 Millionen Franken.
Die Kulturpauschale ist der wichtigste Kredit, aus dem kleinere kulturelle Einzelprojekte unterstützt werden. Seit 1994 beträgt die Kulturpauschale 300'000 Franken pro Jahr. Der Kredit soll auch in Zukunft in dieser Höhe zur Verfügung stehen, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat.
In den letzten beiden Jahren wurden aus der Kulturpauschale 81 (1994) bzw. 91 (1995) Projekte aus allen kulturellen Sparten unterstützt: Ballett/Tanz, bildende Kunst, Film/Video/Foto, Literatur, E-Musik, U-Musik, Theater. Projekte erhalten aus der Kulturpauschale maximal 5'000 Franken, in seltenen Ausnahmenfällen 10'000 Franken. Für andere Projekte stehen bestimmungsgemäss weitere staatliche Finanzierungsquellen zur Verfügung: Kunstkredit, Literaturkredit, Musikkredit, Filmkredit, Theater- und Tanzkredit sowie Lotteriefonds. Der Filmkredit sowie der Theater- und Tanzkredit werden von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam gespiesen.
Die Projektbeiträge aus der Kulturpauschale werden von der Abteilung Kultur des Erziehungsdepartements im Rahmen der Weisungen des Departementsvorstehers zugesprochen. Da keine langen Instanzenwege bestehen, kann ein Gesuch in relativ kurzer Frist bearbeitet werden. Damit ist die Kulturpauschale eines der flexibelsten Mittel der staatlichen Kulturförderung.
Jedes eingegangene Gesuch wird einzeln geprüft. Kriterien für die finanzielle Unterstützung eines Projektes sind die künstlerische Qualität, die Höhe des Budgets, der Grad der Eigenfinanzierung sowie der Bezug zur Stadt und zur Region. In zahlreichen Fällen werden Referenzen eingeholt, oder das Gesuch wird zusätzlich Mitgliedern von Fachkommissionen zur Begutachtung unterbreitet. Bei Gesuchen, die auch im Kanton Baselland eingereicht werden, wird das Vorgehen mit der Abteilung Kulturelles der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft koordiniert.