Revision der Verordnung über die Mehrwertabgaben
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Totalrevision der Verordnung über die Mehrwertabgaben gemäss §8a des Hochbautengesetzes genehmigt. Damit wird die Verordnung den aktuellen Erfordernissen der Praxis angepasst und die für den Vollzug notwendige Rechtssicherheit erreicht.
Die bisherige Verordnung stammt aus dem Jahre 1978 und gewährleistet in der heute bestehenden Form die für den Vollzug der Mehrwertabgabe notwendige Rechtssicherheit nicht mehr. Deshalb wurde die Verordnung total erneuert und gleichzeitig gestrafft.
Nach wie vor bezeichnet eine Bewertungskommission den Rahmen der durchschnittlichen Bodenwerte, die für die Berechnung der Mehrwertabgaben massgeblich sind. Hingegen wird auf die bisherigen Bestimmungen über die pauschale Festsetzung der Mehrwertabgabe auf Verordnungsstufe vollständig verzichtet.
Mit dem Ziel der Vereinfachung des Festsetzungsverfahrens soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kompetenz bis zu einer bestimmten Abgabenhöhe von Departementsstufe an das Bauinspektorat delegiert werden kann.
Neu werden auch die Zuständigkeiten für die von Gesetzes wegen notwendigen Haftungsanmerkungen im Grundbuch eindeutig geregelt, damit in Zukunft keine abgabenrelevanten Mehrnutzungen mehr in Vergessenheit geraten.