Rücklaufquote von Batterien noch ungenügend
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Kleine Anfrage Fritz Schneider SP -- Der Regierungsrat hält Massnahmen zur Verbesserung der Rücklaufquote für prüfenswert.
Die Rücknahme und die Wiederverwertung von Altbatterien jeder Art sind heute durch die Rücknahmepflicht an den Verkaufsstellen und den beiden schweizerischen Verwertungsanlagen sichergestellt. Die Finanzierung erfolgt über ein vorgezogenes Entsorgungsentgelt beim Batteriekauf. Zuständig für die Abwicklung der finanziellen Belange sowie Massnahmen zur Erhöhung der Rücklaufquote ist die Batterieentsorgungs-Selbsthilfeorganisation (BESO); die Trägerschaft setzt sich aus Batterie-Importeuren, -Herstellern und Grossverteilern zusammen.
Trotz flächendeckender Infrastruktur ist die Rücklaufquote von Batterien in einzelnen Regionen unbefriedigend. Die BESO hat den Handlungsbedarf erkannt und Ende 1995 eine Sensibilisierungskampagne gestartet. Neben Fernsehspots und optisch verbesserten Rücknahmestellen in den Verkaufsgeschäften wurden sämtlichen Haushalten der Schweiz ein Batterie-Sammelsack (Battery-Bag) zugestellt. Gemäss BESO konnte die Rücklaufquote merklich erhöht werden. Es bleibt abzuwarten, ob der geforderte Rücklauf in Zukunft erreicht wird. Andernfalls schliesst das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) die Erhebung eines Pfandes beim Batteriekauf durch eine Änderung der eidgenössischen Stoffverordnung nicht aus.
Sollten BESO und BUWAL beim Batterie-Rücklauf weiteren Handlungsbedarf sehen, so würde der Regierungsrat weitere Massnahmen prüfen und allenfalls in die Wege leiten.