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Rückwandlung staatlicher Liegenschaften in Wohnbauten

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat beschlossen für eine Anzahl von Wohnliegenschaften welche heute von der Verwaltung belegt werden Projektskizzen für eine Rückwandlung inklusive Kostenschätzungen erstellen zu lassen.

Die kantonale Verwaltung beansprucht heute eine Anzahl von Wohnliegenschaften, welche zweckentfremdet wurden. Aufgrund verschiedener Vorstösse, welche eine Konzentration der staatlichen Verwaltung sowie die Rückwandlung geeigneter Liegenschaften zu Wohnraum forderten, hat das Baudepartement eine neue Untersuchung durchgeführt.

Der überwiegende Teil der rund 16’200 Angestellten ist an Standorte wie Spitäler, Schulen, Polizeiposten, BVB, IWB, Gerichte, Werkhöfe etc. gebunden. Für eine räumliche Verlegung kommen lediglich 2’200 Arbeitsplätze im Bürobereich in Frage. Davon sind 1’750 in eigentlichen Bürogebäuden (Storchen, Spiegelhof, etc.) oder historischen Bauten (Rathaus, Blaues und Weisses Haus), die sich für Wohnen nicht eignen, untergebracht. Nur der verbleibende Rest von 450 Arbeitsplätzen befindet sich in Wohnungen oder Bauten, welche - mit unterschiedlich hohem Aufwand - zurückgewandelt respektive in Wohnungen umgebaut werden können.

Weitere Auskünfte

Bruno Chiavi Tel. 267 94 49 Leiter Hauptabteilung Hochbau Baudepartement