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Sackgebühr: Geringe Mehrbelastung des Familienbudgets

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Beantwortung Anzug B. Inglin CVP) -- Der Regierungsrat ist der Auffassung dass die durch die Sackgebühr anfallenden Mehrkosten der Haushalte zu geringfügig sind um eine spezielle steuerliche Berücksichtigung für gewisse Personengruppen zu rechtfertigen.

Es ist unbestritten, dass den Haushalten, in welchen pflegebedürftige, inkontinente Personen betreut werden und in den Haushalten, in welchen Kleinkinder wohnen, durch die Einführung der Abfallsackgebühr vermehrt Kosten anfallen.

Der Gesetzgeber trägt allerdings der Tatsache, dass diese beiden Kategorien von Personengruppen allgemein mit Mehrkosten belastet werden, dadurch Rechnung, dass ihnen pro pflegebedürftige Person bzw. Kind ein Steuerabzug von 5000 Franken gewährt wird. Der Abzug für Pflegebedürftige ist nur ein Jahr vor der Einführung der Abfallsackgebühr neu in das Steuergesetz aufgenommen worden. Zur gleichen Zeit wurde der Abzug für Kinder von 4000 Franken auf 5000 Franken erhöht.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die bestehenden Abzüge den allgemein entstehenden Mehrkosten der Haushalte mit pflegebedürftigen Personen und Kindern genügend Rechnung trägt. Da die Umweltschutzgesetzgebung keine fiskalische Entlastung der erwähnten Bevölkerungsgruppen vorsieht, können demzufolge auch keine gebührenfreien Bebbi-Säcke abgegeben werden. Auch der damit verbundene administrative Aufwand wäre nicht unerheblich.

Weitere Auskünfte

Max Jann, Lic. iur. Tel. 267 96 30 Chef der Steuerverwaltung