Sanierung von Kanalisationsleitungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Lukas Stutz CVP -- Der Regierungsrat hält fest dass sowohl die Stadt Basel als auch die beiden Landgemeinden über gut erhaltene öffentliche Kanalisationsnetze verfügen. Ebenso sind im Kanton Basel-Stadt bereits 20 Prozent der Grundleitungen neuwertig die restlichen Leitungen werden je nach Bedarf sukzessive saniert.
Grundsätzlich wäre es von Vorteil, Abdichtungen von Grundleitungen nicht ausschliesslich an andere Bautätigkeiten zu koppeln, sondern nach Prioritäten - zum Beispiel im Grundwasserbereich - anzugehen. Dem Gewässerschutzamt fehlen jedoch bis heute die hierzu erforderlichen Grundlagen. Abhilfe wird hier das vom Grossen Rat im Dezember 1995 bewilligte Kanalisations-Informations-System Basel (KIBa) schaffen, mit welchem unter anderem alle Grundleitungen nach Erstellungsjahr und anderen Qualitätsmerkmalen erfasst werden sollen. Gestützt darauf soll dann ein Sanierungsprogramm ausgearbeitet werden. Der Regierungsrat betont jedoch, dass die für den Grundwasserschutz wesentlichen Kanalisationen in der Grundwasserschutzzone S2b bereits heute vollständig saniert sind.
Die Sanierung der Anschlussleitungen auf öffentlichem Grund soll künftig - wie im parlamentarischen Vorstoss vorgeschlagen - über die Abwassergebühr finanziert werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde im Entwurf zum Baugesetz aufgenommen. Für die Stadt Basel ist vorgesehen, die entsprechenden Kosten durch Abwassergebühren zu decken. Den Landgemeinden steht es frei, dieselbe Finanzierungsart zu wählen.
Unabhängig davon, ob die Gelder für die Erneuerung der öffentlichen Kanalisation oder der Anschlussleitungen auf Allmend verwendet werden, kann mit zweckgebundenen Gebühren in der Stadtentwässerung ein ziemlich konstantes Arbeitsvolumen über Jahre gewährleistet werden. Dies dürfte im Sinne des einheimischen Gewerbes sein.