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Schaffung eines Arbeits- und Steuerbonus

Medienmitteilung

Regierungsrat

Stellungnahme zur Motion Dr. Rudolf Rechsteiner SP -- Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat ihm die Motion betreffend Schaffung eines Arbeits- und Steuerbonus als Anzug zu überweisen. Anschliessend soll insbesondere im Bereich der Pro-Kopf-Rückerstattung nach Alternativen zum geforderten Steuerbonus auf die Stromrechnung gesucht werden.

Die Initianten der Motion sprechen sich dafür aus, die Überschüsse der IWB aus dem Stromgeschäft den Konsumenten in geeigneter Form zugute kommen zu lassen. Sie verlangen deshalb vom Regierungsrat, das IWB-Gesetz und das Energiespargesetz zu ändern, um jene finanziellen Überschüsse der IWB, welche die ordentliche Gewinnablieferung übersteigen, in Form eines Steuer- und Arbeitsplatzbonus ausschütten zu können. Zugunsten der privaten Haushalte soll dies in Form eines einheitlichen Pro-Kopf-Steuerabzugs geschehen, zugunsten der Betriebe in Form einer anteiligen Übernahme von Arbeitgeberbeiträgen.

Verschiedene Abklärungen haben ergeben, dass die gegenwärtigen Voraussetzungen für die Einführung eines Arbeitsplatzbonus - trotz einer grundsätzlichen Wünschbarkeit - eher schlecht sind. Etwas besser sind die Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Pro-Kopf-Bonus, wenn auch in anderer Form, als in der Motion vorgeschlagen. Sollte diesbezüglich ein gangbarer, administrativ einfacher und kostengünstiger Weg gefunden werden, so wäre eine Rückerstattung pro Kopf der Bevölkerung wohl realisierbar.

In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat weiter fest, dass die IWB sich zwar zur Zeit in einer sehr erfreulichen, jedoch von Unsicherheit geprägten Marktsituation befinden. Die im Strombereich erzielten hohen Gewinne sollen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Gewinnsituation schon bald ändern dürfte. Die allgemein rückläufige Stromnachfrage, die zunehmende Konkurrenz durch ausländische Stromanbieter sowie der zu erwartende Strombinnenmarkt werfen ihre Schatten voraus. Eine dauernde Gewinn-Erwirtschaftung bzw. Ausschüttung über die an den Staat hinausgehende Grössenordnung hinaus kann demnach langfristig nicht garantiert werden.

Falls die Motion dem Regierungsrat als Anzug überwiesen wird, soll insbesondere im Bereich der Pro-Kopf-Rückerstattung nach einer einfachen Alternative zu einem Bonus auf die Stromrechnung gesucht werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Peter Eichenberger Tel. 267 67 65 Stv. Departementssekretär Baudepartement