Sichere Unterbringung gemeingefährlicher Straftäter
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzüge Marcel Hess (LDP) und Kurt Freiermuth (DSP) -- Im Rahmen des Strafvollzugs-Konkordats sind genügend Plätze für die sichere Verwahrung gefährlicher psychisch gestörter Straftäter vorgesehen. Spezielle eigene Bauprojekte im Kanton Basel-Stadt sind deshalb nicht nötig.
Der Regierungsrat setzt sich im Rahmen des Konkordats dafür ein, dass in den Konkordatskantonen genügend Plätze für die Unterbringung aller gefährlicher, psychisch gestörter Straftäter geschaffen werden. Die Sicherheit der Bevölkerung hat für den Regierungsrat höchste Priorität. Weitere Bauprojekte auf Kantonsgebiet sind daher nicht vorgesehen.
Mit dem Betrieb der geschlossenen Strafanstalt Bostadel in Menzingen (ZG) leistet der Kanton Basel-Stadt einen grossen Beitrag im schweizerischen Strafvollzug und verfügt mit dem unlängst fertiggestellten Untersuchungsgefängnis Waaghof über ein modernes Gefängnis innerhalb der Stadt.
In seiner Beantwortung der parlamentarischen Anfragen führt der Regierungsrat weiter aus, dass im Rahmen des Konkordats über die Planung im Strafvollzugswesen der Nordwest- und Innerschweiz ein ausführlicher Bericht zur Situation im Umgang mit gemeingefährlichen Straftätern erstellt worden ist. Ein Kriterienkatalog zur Erfassung dieser Tätergruppe dient dem frühzeitigen Erkennen der besonderen Gefahr, die von dieser speziellen Täterkategorie ausgeht. Besondere Richtlinien geben Anleitung zu Umgang und Unterbringung gemeingefährlicher Straftäter. Das Konkordat bezieht sich auf eine Schätzung, wonach im Bereich der Nordwest- und Innerschweiz rund 20 bis 25 Straftäter als eindeutig gemeingefährlich einzustufen sind. Den Empfehlungen des Konkordats entsprechend werden in der Strafanstalt Thorberg (BE) gesicherte Plätze für die Unterbringung gemeingefährlicher Straftäter gebaut. Weitere Plätze sind in der zürcherischen Strafanstalt Pöschwies vorhanden. In der Massnahmenanstalt St. Johannsen (BE) sind zudem besondere Plätze für Straftäter mit psychischen Störungen vorhanden. Ebenfalls bestehen in den Anstalten Lenzburg (AG) und Bostadel (ZG/BS) Möglichkeiten der gesicherten Unterbringung von gemeingefährlichen Straftätern im "gewöhnlichen" Vollzug.