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Spezielle Bauvorschriften und Zonenänderungen für St. Chrischona

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat beschlossen dem Grossen Rat für das Gebiet St. Chrischona in Bettingen den Erlass spezieller Bauvorschriften sowie eine Änderung der Zoneneinteilung zu beantragen.

Damit die beiden auf St. Chrischona ansässigen Institutionen Pilgermission und Diakonissen-Mutterhaus ihrem Ausbaubedarf entsprechende Bauvorhaben, die sich in die bestehende Babauung einzupassen vermögen, realisieren können, wurden spezielle Bauvorschriften ausgearbeitet. Diese wahren die öffentlichen Interessen an diesem Gebiet und tragen dem Landschafts- und Ortsbildschutz Rechnung.

Gleichzeitig sind verschiedene Zonenänderungen sowie ein Landabtausch vorgesehen. Weiter wird gemäss eidgenössischem Waldgesetz der Waldrand bestimmt und eine Waldgrenzenkarte erstellt.

Gegen die vorgesehenen Planungsmassnahmen liegt eine Einsprache vor. Deshalb unterbreitet der Regierungsrat den Ratschlag dem Grossen Rat zuhanden seiner Kommission für Raumplanungsfragen zur Vorbehandlung und Berichterstattung.

Der Regierungsrat misst den bestehenden Bauten auf St. Chrischona einen hohen Stellenwert als historisches Ensemble zu. Die erhaltenswerten Bauten sind deshalb im Zuge des weiteren Ausbaus zu pflegen und zu bewahren. Zur Erreichung dieses Zieles hält der Regierungsrat die vorgesehenen speziellen Bauvorschriften in Kombination mit den Zonenänderungen für den einzig richtigen Weg. Dadurch werden sowohl die Erhaltung als auch die Erneuerung ermöglicht.

Weitere Auskünfte

Kurt Ehrsam Tel. 267 92 28 Architekt, Hochbau- und Planungsamt