Spitalabkommen mit den Kantonen Solothurn und Luzern erneuert
MedienmitteilungRegierungsrat
Patientinnen und Patienten aus den Kantonen Solothurn und Luzern mit medizinisch begründeter Indikation können weiterhin in den Allgemeinen Abteilungen der baselstädtischen Universitätsspitäler behandelt werden. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Verträgen für das Jahr 1997 zugestimmt. Zur Kenntnis genommen hat der Regierungsrat ausserdem eine Standortbestimmung der Herzchirurgie-Verträge mit dem Kanton Luzern.
Das neue Krankenversicherungsgesetz, KVG, hat im Bereich der ausserkantonalen Spitalaufenthalte wesentliche Änderungen bei der Zuweisung von Patientinnen und Patienten und bei der Leistungspflicht der Krankenkassen und der Kantone mit sich gebracht. So verpflichtet das neue KVG den Wohnkanton zur mindestens hälftigen Mitfinanzierung der medizinisch begründeten ausserkantonalen Hospitalisationen auf der Allgemeinen Abteilung öffentlicher oder öffentlich subventionierter Spitäler.
Der Kanton Basel-Stadt hat deshalb bereits für das laufende Jahr - neben der bestehenden Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft - neue Spitalabkommen mit den Kantonen Solothurn, Aargau und Luzern abgeschlossen. Sie regeln die Hospitalisation von Patientinnen und Patienten bei medizinisch begründeten Behandlungen in der Allgemeinabteilung des Kantonsspitals Basel, der Universitäts-Augenklinik, des Felix Platter-Spitals und des Basler Kinderspitals. Das Sanitätsdepartement hat nun für das Jahr 1997 neue Verträge mit Solothurn und Luzern ausgehandelt. Die bisher bestehende Beschränkung auf Patientinnen und Patienten aus den Bezirken Dorneck und Thierstein fällt im neuen Vertrag mit dem Kanton Solothurn weg. Die Leistungsverrechnung sowohl für Luzerner wie für Solothurner Patientinnen und Patienten basiert auf einer Mischung von Tagespauschalen, Zulagen für Intensivmedizin sowie Fallpauschalen für besonders kostenintensive Behandlungen. Die Verträge gelten für das Jahr 1997 und können verlängert werden.
Die neuen Spitalabkommen tragen dazu bei, den baselstädtischen Universitätsspitälern einen wichtigen Teil ihres regionalen Einzugsgebietes im Bereich der Zentrumsmedizin zu sichern. Verhandlungen werden zur Zeit auch mit weiteren Kantonen geführt.
Das Sanitätsdepartement hat dem Regierungsrat ausserdem eine Standortbestimmung der Zusammenarbeit Basel - Luzern in Bereich Herzchirurgie vorgelegt. Seit dem 1. Juli 1995 ist diese Zusammenarbeit im Rahmen eines Abkommens zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Luzern sowie dem Kantonalverband Luzerner Krankenkassen für alle Versicherungsklassen geregelt. Die herzchirurgischen Operationen in Basel werden als Fallpauschale in Höhe von rund 30'000 Franken verrechnet. Am Kantonsspital Basel wurden zwischen dem 1. Juli 1995 und dem 1. Juli 1996 insgesamt 615 Herzoperationen durchgeführt, davon 72 an allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Luzern und 27 aus den übrigen Innerschweizer Kantonen. In Luzern haben Chirurgen des Kantonsspitals Basel weitere achtzig Herzoperationen durchgeführt. Damit ist das anvisierte Ziel klar erreicht. In den nächsten Jahren wird mit einer Zunahme der Anzahl der erforderlichen Herzoperationen gerechnet.