Steuererklärung auf Diskette: Wann auch in Basel?
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Kleine Anfrage Hans Rudolf Bachmann LDP -- Der Regierungsrat ist bestrebt die Abgabe der Steuererklärung in Form einer Diskette einzuführen sobald die technischen und rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden.
Ein parlamentarischer Vorstoss stellt mit Verweis auf einen erfolgreich durchgeführten Test im Kanton Genf die Frage, ob nicht auch in Basel die Möglichkeit geschaffen werden sollte, Steuererklärungen auf dem Computer zu erstellen und einzureichen.
Der Regierungsrat hält dazu fest, dass die Steuerverwaltung bereits heute die Zuhilfenahme der EDV für das Ausfüllen der Originalsteuererklärung und das Erstellen von Beilagen unter bestimmten Voraussetzungen toleriere, soweit die geltende Rechtslage und die derzeitige Informatikunterstützung der Steuerverwaltung dies zulassen.
Die Abgabe einer Diskette anstelle der Steuererklärung ist im jetzigen Zeitpunkt jedoch schon deshalb nicht möglich, weil im Kanton Basel-Stadt lediglich der Steuerbezug, noch nicht aber die Veranlagung der Steuern EDV-unterstützt ist. Nach beziehungsweise mit der Einführung der EDV-unterstützten Veranlagung - voraussichtlich im Jahre 1997 - wird die Abgabe der Steuererklärung in Form einer Diskette geprüft werden. Noch ist aber die Lösung gewisser rechtlicher Probleme unklar: Wie erfolgt eine rechtsgültige Unterzeichnung? Wie erfolgt zum Beispiel die "Beilage" von Urkunden wie Lohnausweisen oder anderen Bestätigungen, die im Original vorzuliegen haben? Solche offenen Fragen müssen geklärt sein, bevor die Abgabe der Steuererklärung auf Diskette eingeführt werden kann.