Strafverfolgung: Mehr Bundeskompetenz in der Verbrechensbekämpfung
MedienmitteilungRegierungsrat
Vernehmlassung zu den Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung -- Mit der vorgeschlagenen Änderung mehrerer strafrechtlicher und strafprozessualer Erlasse des Bundes soll in erster Linie die Effizienz in der Strafverfolgung gesteigert werden indem der Bund im Bereich der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität eigene Ermittlungskompetenzen erhält.
In seiner Stellungnahme zuhanden des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich eine Kompetenzerweiterung des Bundes in der Verbrechensbekämpfung. Der Vorschlag zielt zwar in die richtige Richtung, geht dem Regierungsrat jedoch zu wenig weit.
Die vom Bund angestrebte Steigerung der Effizienz in der Strafverfolgung ist nur dann zu erwarten, wenn die zuständigen Behörden des Bundes in gewissen Teilbereichen der Kriminalität nicht nur wie vorgeschlagen die Ermittlungen im Vorverfahren führen, sondern anschliessend auch für den Abschluss der Untersuchung und die Erhebung sowie die Vertretung der Anklage zuständig bleiben.
In diesem Zusammenhang zeigt sich übrigens deutlich, dass die Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes vordringlich ist. Nur eine einheitliche schweizerische Strafprozessordnung wird zu einer wesentliche Verbesserung der Gesamtsituation führen. Gemeinsam mit anderen Kantonen hat der Kanton Basel-Stadt im Frühjahr 1995 mit einer Standesinitiative die Vereinheitlichung der Strafverfahrensgesetze verlangt.